UVV


Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Um diese Sicherheit auch im Umgang mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen sicher zu stellen, führen wir als Fachbetrieb die so genannte „UVV-Prüfungen“ (Wiederkehrende Prüfung gemäß §14 (2) BetrSichV) und Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung, Prüfergebnisse gemäß § 57 Abs.2 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge". Geprüft nach DGUV Vorschrift 70 durch.

Ein Paar zahlt eine Motorsäge mit Kreditkarte bei einem Fachhändler für Gartengeräte